Containerdienst

Als zertifizierter Containerdienst verfügen wir über einen umfangreichen Absetzer- und Abrollerfuhrpark. Bei ca. 900 Container können wir Ihnen ein breites Sortiment an Behältergrößen zur Verfügung stellen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Unser Fuhrpark

27

Fahrzeuge

22

Abrollfahrzeuge

3

Absetzfahrzeuge

2

Kranfahrzeuge

Unsere Container

900

Container in Bestand

180

Absetzcontainer

700

Abrollcontainer

20

Presscontainer

Webshop

In unserem Onlineshop finden Sie alle Containergrößen mit genauen Angaben zur Füllmenge, Höhe, Länge und Breite sowie der mindest Zufahrtsbreite und Durchfahrtshöhe.

Zum Onlineshop

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN – CONTAINER Gewerblich

Welche Containergröße ist die Richtige? 

Bei der Auswahl des Containers finden Sie die entsprechenden Maße dazu. Falls Sie unschlüssig sind, können wir Sie auch gerne telefonisch beraten unter 08122 9919 103. 

Welche Inhalte dürfen in den Container gefüllt werden? 

Bei jeder Abfallart finden Sie in unserem Webshop (www.wurzer-shop.de) eine entsprechende Liste mit Inhalten, die unter die jeweilige Abfallart fallen oder nicht. 

Bis zu welcher Höhe darf der Container befüllt werden? 

Alle Container dürfen maximal bis zur Ladekante befüllt werden. Bitte achten Sie darauf, dass der Container auch mittig nicht höher als die Ladekante des Containers befüllt werden darf. Nur so kann ein gefahrloser Transport gewährleistet werden. Es dürfen keine Gegenstände über den Rand hinausragen. 

Was passiert bei einer Fehlbefüllung des Containers? 

Wenn festgestellt wird, dass der Container nicht entsprechend der angegeben Abfallart befüllt wurde, muss nach Prüfung des Inhalts eine Nachberechnung vorgenommen werden. Wenn Sie verschiedene Abfallarten zu entsorgen haben, mieten Sie am besten mehrere Container, um zusätzliche Kosten im Nachgang zu vermeiden. 

Welche Voraussetzungen müssen bei der Stellfläche erfüllt sein? 

– Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m

– Durchfahrtshöhe von 4 m

– ebenerdiger und fester Untergrund 

Wo darf ein Container stehen und wann brauche ich eine Stellgenehmigung? 

Sie dürfen einen Container problemlos auf Ihrem eigenen Grundstück stellen lassen. Wenn Sie keinen Platz auf Ihrem Privatgrund haben und auf einen öffentlichen Grund ausweichen müssen, sind Sie dazu verpflichtet, eine entsprechende Stellgenehmigung vorweisen zu können. 

Kann ich die Stellzeit des Containers verlängern? 

Natürlich ist das möglich. Dazu wenden Sie sich bitte an unser Dispo-Team unter 08122 9919 0 oder info@wurzer-umwelt.de. 

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